Tarife
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten werden hauptsächlich von den Gemeinden und vom Kanton sowie bei Pflegeleistungen auch von den Krankenkassen getragen. Die nicht gedeckten Kosten gehen zulasten des Betriebes.
Verrechnung Pflegeleistungen (KLV-Leistungen)
Kassenpflichtige Pflegeleistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung werden zu den schweizweit einheitlich festgelegten Tarifen verrechnet.
Die Pflegeleistungen – ausser dem Selbstbehalt von 10 % und der Franchise – werden von der Grundversicherung übernommen. Die Spitex stellt dem Krankenversicherer dafür direkt Rechnung, wobei der Klient eine Rechnungs-kopie zu seiner Information erhält.
Verrechnung Patientenbeteiligung
Als Bezüger von Spitex-Leistungen bezahlt der Klient eine Kostenbeteiligung in Höhe von max. Fr. 7.70/Tag. Die Patientenbeteiligung wird ab dem 18. Altersjahr erhoben und entfällt einerseits bei Unfall, sofern der Klient nach UVG versichert ist, und andererseits bei der Akut- und Übergangspflege während maximal 14 Tagen nach Spitalaustritt. Die Patientenbeteiligung ist keine krankenkassenpflichtige Leistung und wird dem Klienten direkt in Rechnung gestellt.
Verrechnung hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen (HWL- und BBB-Leistungen)
Auch hier tragen der Kanton Graubünden und die Gemeinden den grössten Teil der Kosten. Der Tarif, welcher dem Klienten direkt in Rechnung gestellt wird, beträgt maximal Fr. 26.00/Stunde. Diese Leistungen werden teilweise über private Zusatzversicherungen gedeckt. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenversicherung.
Verrechnung Mahlzeitendienst
Für Mahlzeiten, welche über den Mahlzeitendienst der Spitex bezogen werden, bezahlt der Klient maximal Fr. 14.00/ Mahlzeit. Da auch diese Tarife nicht kostendeckend sind, helfen Kanton und Gemeinden auch hier, die ungedeckten Kosten mitzutragen.
Tarifänderungen bleiben vorbehalten.
Tarife gültig ab 01.01.2024 (in CHF)
Leistung | Anerkannte Kosten | Leistungsbeiträge Kanton/Gemeinden | max. Patientenbeteiligung | Beitrag Krankenversicherer |
KLV a | 124.00/Std. | 39.40/Std. | 7.70/Tag | 76.90/Std. |
KLV b | 112.50/Std. | 41.80/Std. | 7.70/Tag | 63.00/Std. |
KLV c | 97.90/Std. | 37.60/Std. | 7.70/Tag | 52.60/Std. |
AÜP | 100.00/Std. | 55.00/Std. | 0.00 | 45.00/Std. |
HWL/BBB | 85.70/Std. | 59.70/Std. | 26.00/Std. | 0.00/Std. |
Mahlzeitendienst | 22.80/Mahlzeit | 8.80/Mahlzeit | 14.00/Mahlzeit | 0.00/Mahlzeit |
Vollkostentarife_auswärtige Gäste_UVG_MV